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   RG, 03.10.1934 - V 30/34, 103/34   

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https://dejure.org/1934,586
RG, 03.10.1934 - V 30/34, 103/34 (https://dejure.org/1934,586)
RG, Entscheidung vom 03.10.1934 - V 30/34, 103/34 (https://dejure.org/1934,586)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1934 - V 30/34, 103/34 (https://dejure.org/1934,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG. auch auf solche Ausgaben, die ein die Zwangsverwaltung betreibender Gläubiger bereits vor Anordnung der Zwangsverwaltung zur Erhaltung oder nötigen Verbesserung des Grundstücks gemacht hatte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Da nämlich nach der allgemeinen Erklärung des Klägervertreters im Senatstermin andererseits auch nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Entstehung eines solchen Schadens ausgeschlossen sei (vgl. hierzu RGZ 142, 291 ff., 293 f.), ist dieser Punkt vielmehr weiter dahin aufzuklären (vgl. hierzu BGH LM Nr. 12 zu § 638 BGB), ob nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ein der Regelung des § 843 Abs. 1 BGB zuzuordnender Schadenseintritt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann (vgl. BGHZ 4, 133 ff., 135 und BGH LM Nr. 9 zu § 844 Abs. 2 BGB - jeweils zu der letztgenannten Vorschrift -, vgl. auch RGZ 145, 195 ff., 198 f.).
  • LG Bonn, 25.03.2015 - 13 O 48/12

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls;

    Die über den 15. Mai 2015 hinausgehende Zahlungsklage ist als derzeit unbegründet abzuweisen (vgl. RGZ 145, 195).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 4 LB 25/19

    Ruanda: Erfolgreiche Berufung; keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; keine

    Auch wenn die Weigerung, der FPR beizutreten, auf Missfallen stoßen wird, kann ihr eine weitergehende Weigerung, bei Seite 30/34 der Entwicklung des Landes mitzuhelfen, nicht zwangsläufig entnommen werden und wird ihr auch nicht entnommen (Dr. Hankel, Stellungnahme vom 10.8.2013, S. 8).
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